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1. ALLGEMEINES

Mit der Anmeldung verbunden ist die Verpflichtung, den Schüler/in für mindestens ein Jahr am Unterricht der MUSIC’S COOL München zu beteiligen. Sollten mehr Anmeldungen vorliegen als freie Wochenstunden zur Verfügung stehen, wird der Schüler in eine Warteliste eingetragen. Die freien Plätze werden nach Eingang der Anmeldung vergeben.  Sollte es während der Dauer eines Vertrages zu betrieblichen Veränderungen kommen, hat der Schüler Anspruch auf Erstattung der anteiligen Beiträge oder individuellen Unterricht nach Absprache, gegebenenfalls in anderen Unterrichtsräumen.

 

2. ANMELDUNG

Die Anmeldung erfolgt in der MUSIC’S COOL München.

 

3. UNTERRICHTSJAHR UND UNTERRICHTSZEIT

Beginn des Unterrichts erfolgt mit Unterschrift der Anmeldung. Feriendauer und Feier­tagsordnung richten sich nach der Schul- und Ferienordnung der staatlichen allgemeinbildenden Schulen. Es besteht die Verpflich­tung zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht. Bei Krankheit oder sonstigen Verhinderungsfällen ist die MUSIC’S COOL München  frühzeitig, mindestens jedoch 24 Stunden vorher per Telefon oder E-Mail zu informieren. Nicht rechtzeitig abgesagte Stunden können nicht nachgeholt werden.

 

4. ABMELDUNG/UMMELDUNG

4.1. Die Ab- und Ummeldung muss in schriftlicher Form an der MUSIC’S COOL München erfolgen. Es gilt mit Unterrichtsbeginn eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Wenn nicht mit einer Frist von 8 Wochen zum Ende der jeweiligen 12 Monate gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.

4.2. Das Datum des Unterrichtsbeginns ist ausschlaggebend und ist nicht an einen fixen Termin gebunden.

 

5. GEBÜHREN

5.1. Für die Teilnahme am Unterricht der MUSIC’S COOL München sind Gebühren zu entrichten. Die Höhe der Gebühren richten sich nach den auf der Website www.musicscool.info  hinterlegten Preise, die in ihrer jeweils gültigen Fassung Bestandteil dieses Vertrages sind. Angebotsgebühren sind für 12 Monate gültig, danach werden die Gebühren an die zu dem Zeitpunkt gültigen Sätze ohne weitere Benachrichtigung angepasst. Zur Zahlung der Gebühren sind die Teilnehmer verpflichtet, bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter. Ein Fernbleiben des Schülers vom Unterricht wegen Krankheit oder aus anderen Gründen entbindet nicht von der Verpflichtung zur Gebührenentrichtung.

5.2. Bei einer einvernehmlichen Beendigung des Vertragsverhältnis­ses aus wichtigem Grund während des laufenden Schuljahres werden etwaig überzahlte Gebühren zurückerstattet.

5.3. Die MUSIC’S COOL München ist berechtigt, das Unterrichtsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn trotz dreifacher Mahnung Zahlungsrückstände nicht ausgeglichen wurden. Die Geltend­machung von Schadensersatzansprüchen der MUSIC’S COOL wegen vorzei­tiger Vertragsauflösung bleibt hiervon unangetastet.

5.4. Bei Nichteinlösung einer Lastschrift im Bankeinzugsverfahren ist der in der Gebührensatzung festgelegte Betrag zu erstatten.

5.5. Geschwisterermäßigung wird für das 2. Kind mit 5%, für das 3. Kind mit 10% und ab dem 4. Kind mit jeweils 15% gewährt. Es gilt das jeweilige Geburtsdatum und die sich daraus erge­bende Altersreihenfolge der Geschwister, die am Unterricht

5.6. Gebührenrückerstattung: Von Schüler/innen verursachte Unter­richtsausfälle, die im Risikobereich der Schüler/innen liegen, begründen keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Unterrichtsstunden, die durch Krankheit oder unvermeidliche Verhinderung der Lehrkraft ersatzlos ausfallen, sind bis zu jährlich vier Unterrichtsstunden gebührenpflichtig. Ein Gebührenabzug seitens der Eltern ist nicht zulässig. Die Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden am Ende der jeweiligen 12 Monate auf schriftlichen Antrag zurückerstattet. Beendet ein/e Schüler/in ohne Genehmigung der MUSIC’S COOL München den Unterricht vor Ablauf des unter 4.1 angegebenen Zeitraums, kann die ganze Jahresgebühr, soweit sie noch nicht bezahlt ist, eingehoben werden.

5.7  Die Gebühren werden spätestens eine Woche nach Anmeldungsunterzeichnung in Rechnung gestellt und sind auf die umseitig vereinbarte Zahlungsweise abgestellt. Monatliche Zahlung kann nur im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgen.

 

6. FÄLLIGKEIT

6.1. Bei jährlicher Zahlung sind die Gebühren spätestens zwei Wochen nach Anmeldungsunterzeichnung zur Zahlung fällig.

6.2. Bei halbjährlicher Zahlung sind die Gebühren spätestens zwei Wochen nach Anmeldungsunterzeichnung zur Zahlung fällig.

6.3.Bei vierteljährlicher Zahlung tritt Fälligkeit spätestens zwei Wochen nach Anmeldungsunterzeichnung zur Zahlung fällig.

6.4. Bei monatlicher Zahlung wird die Gebühr am jeweiligen Anmeldetag des jeweiligen Monats fällig zur Abbuchung.

6.5. 10 Tage nach Fälligkeit tritt automatisch Zahlungsverzug des Gebührenschuldners ein. Danach ist auch der Verzugsschaden von jeweils € 5.- zu ersetzen, insbesondere werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszins fällig.

 

Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:

MUSIC’S COOL
Kontonummer: 28549343
IBAN: DE29 7025 0150 0028 5493 43
BIC: BYLADEM1KMS
Kreditinstitut: Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg

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